Geschlossene Fondsbeteiligung – Ausstieg aus der unrentablen Kapitalanlage

Derzeit haben unzufriedene Anleger und Darlehensnehmer häufig die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Verluste aus unangenehmen Verträgen zu lösen. Teilweise wünschen die Verbraucher lediglich eine Umfinanzierung aufgrund der herrschenden Niedrigzinsphase, oft bleibt jedoch auch keine andere Möglichkeit, beispielsweise wenn im Falle der Trennung das finanzierte Haus verkauft werden muss. Die Lösung zur Vermeidung einer horrenden Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensbeendigung bietet die Widerrufsrufsbelehrung.

“Von enormer Bedeutung ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. der sogenannte “Widerrufsjoker jedoch auch im Bereich geschlossener Fondsbeteiligungen”, so Rechtsanwalt Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht aus Ingolstadt.
Haben sich Anleger vor Jahren aufgrund einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung über die tatsächlichen Risiken gutgläubig für die Zeichnung eines geschlossen Fonds, wie z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmfonds hinreißen lassen, kann dies finanziell fatale Folgen bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals auslösen. Geschlossene Fonds stecken seit der Finanzkrise in finanziellen Nöten, sodass Sie um Ihr hart verdientes Geld bangen müssen.

Erreichen den Anleger Hiobsbotschaften über seine Beteiligung an der sicher geglaubten Geldanlage, hindern meist langjährige Laufzeiten den sinnvollen Absprung vor der drohenden Insolvenz, welche den Totalverlust der eingebrachten Einlage zur Folge hat. Eine Kündigung ist durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen bzw. erst nach vielen Jahren möglich.
“Meist ist es dann jedoch zu spät”, so Rechtsanwalt Reber.

 

BGH stärkt Verbraucherrechte bei geschlossenen Fondsbeteiligungen

Neben der Möglichkeit, die vermittelnde Bank bzw. den freien Vermittler bei unterlassener oder fehlerhafter Risikoaufklärung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, bietet sich nunmehr eine lukrative und unkomplizierte Alternative, um Ihr investiertes Kapital zu retten. Mit Urteil des BGH vom 18.03.2014, AZ.: II ZR 109/13 wurde die bislang vorherrschende anlegerfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Die Regeln über den Widerruf bei sog. Haustürgeschäften gelten auch bei der Zeichnung geschlossener Fondsbeteiligungen, wenn der Zweck der Beteiligung vorrangig darin besteht, Kapital anzulegen. Diese Ausweitung des Widerrufsrechts wurde bereits durch Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15.04.2010, C-215/08 festgelegt, an welchem sich der Bundesgerichtshof orientierte.

Das Gesetz billigt dem Anleger ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn dem Anleger eine inhaltlich korrekte und eindeutig über seine Rechte und Pflichten aufklärende Widerrufsbelehrung zugegangen ist.

Ein Fehler in besagter Widerrufsbelehrung führt demzufolge dazu, dass das Widerrufsrecht noch Jahre nach der Fondsbeteiligung ausgeübt werden kann.

 

Ist der Widerruf der Beteiligung noch möglich – wichtige Fristen prüfen

Mangels laufender Frist können Sie die Beteiligung jederzeit widerrufen. Rechtsfolge ist, dass sich das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt und Sie sofort Anspruch auf das sogenannte Auseinandersetzungsvermögen haben.
Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung liegt beispielsweise darin, dass der Anleger nicht korrekt darüber aufgeklärt wird, dass im Falle des wirksamen Widerrufes der Fondsbeteiligung – anders als bei Verbraucherdarlehensverträgen – nicht automatisch sämtliche Einlagen zurückgefordert werden können, sonder dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft Anwendung finden, welche dem Anleger lediglich ein Auseinandersetzungsvermögen zum Zeitpunkt des Widerrufs zubilligen.

Ansprüche jetzt geltend machen – der Ausstieg aus den Fonds

Reagieren Sie jetzt und holen Sie sich Ihr Geld aus der Fondsbeteiligung zurück, bevor es zu spät ist. Der Widerruf der Fondsbeteiligung schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnde Bank oder den freien Vermittler nicht aus.

Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie Ihre Beteiligungsverträge von einem Spezialisten prüfen. Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht setzt sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein. Egal ob Ingolstadt, Nürnberg oder München, unsere Kanzlei setzt sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein.

 

Die versprochenen Ausschüttungen meiner Fondsbeteiligung blieben dieses Jahr aus, was nun?

Die meisten Beteiligungen an geschlossenen Immobilien-, Schiffs-, oder Filmfonds versprechen jährliche Ausschüttungen der erwirtschafteten Gewinne. Oftmals bleibt es jedoch bei leeren Versprechungen, die Ausschüttungen bleiben aus. Die Anleger werden in verharmlosenden Informationsschreiben darüber unterrichtet, dass Sie sich keine Sorgen über das investierte Kapital machen müssen, die Ausschüttungen seien lediglich aufgeschoben.
“Doch die Sorgen der Anleger sind meist berechtigt”, warnt Rechtsanwalt Tobias Reber mir Tätigkeitsschwerpunkt im Kapitalanlagenrecht. Ist die Fondsgesellschaft wirtschaftlich nicht in der Lage, die jährlichen Ausschüttungen an die Anleger auszukehren, sind dies meist die ersten Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft in der Krise steckt.

Zu diesem Zeitpunkt ist zwar meist noch Liquidität vorhanden, für den Auskehr der versprochenen Zinsen reicht es jedoch nicht mehr. Durch die langjährige Gebundenheit an die Gesellschaft ist der Ausstieg durch Kündigung zu diesem frühen Zeitpunkt nicht möglich. Warten Sie zu lange ab, ist die Gesellschaft möglicherweise zahlungsunfähig, sprich insolvent. Das eingebrachte Vermögen ist sodann verloren.
Reagieren Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Unsere Rechtsanwälte kämpfen für Ihr Recht.

 

Kann ich jederzeit aus meiner Beteiligung aussteigen bzw. diese kündigen?

Nein. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind meist mit einem langjährigen Kündigungsausschluss verbunden, sodass Anleger grundsätzlich keine Möglichkeit haben, vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag auszusteigen.
Die Lösung für dieses Problem bietet jedoch der Widerruf der Fondsbeteiligung, welcher unabhängig von Mindestlaufzeiten möglich sein kann. Anleger haben bei Haustürgeschäften bis zu 14 Tage nach der Zeichnung die Möglichkeit, aus dem geschlossenen Immobilien-, Schiffs- oder Filmfonds ohne die Angabe von Gründen auszusteigen. Wurden Sie nicht oder nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt diese Frist nicht zu laufen. Ein Widerruf ist daher jederzeit möglich.
Rechtsanwalt Tobias Reber hat bereits unzählige Widerrufsbelehrungen auf Fehler überprüft und unterstützt Sie energisch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Bank. Retten Sie Ihr investiertes Vermögen, bevor es von der Insolvenz der Fondsgesellschaft aufgefressen wird.

 

Wie kann ich mein investiertes Geld retten?

Anleger, welche mangels realistischer Aufklärung über Chancen und Risiken bei der Beteiligung an geschlossenen Schiffs-, Film- oder Immobilienfonds Geld in die hochspekulativen Anlageformen investiert haben, besitzen diverse Möglichkeiten, Ihr hart verdientes Kapital zu retten.
“Meist bietet eine Kombination verschiedener Ansprüche die optimale Lösung”, erklärt Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht aus Ingolstadt.
Mit dem Widerruf der Fonds können Sie zunächst das noch vorhandene Kapital retten, bevor es zur Insolvenz der Gesellschaft kommt. Daneben können und sollten Sie die vermittelnde Bank bei fehlerhafter Risikoaufklärung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, welcher Ihnen durch die Beteiligung bereits entstanden ist. Denn durch den Widerruf bekommen Sie nicht automatisch das vollständig investierte Geld zurück, Sie haben lediglich Anspruch auf das Auseinandersetzungsvermögen, welches sich zum Zeitpunkt des Widerrufes errechnet.

 

Schiffsfonds durch Commerzbank, Postbank oder die Sparkasse vermittelt?

Namhafte Banken wie die Commerzbank, die Postbank oder auch die Sparkassen haben an Ihre Kunden riskante Beteiligungen an geschlossenen Fonds wie den Schiffsfonds MPC oder den CFB-Schiffsfonds MS Maria vermittelt. Oftmals stecken diese nun in der Krise, die Insolvenz droht. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen beim Ausstieg aus den riskanten Beteiligungen und bei der Geltendmachung von Schadensersatz gegen schlechte Vermittler.

Aus diversen Medienberichten konnten Anleger erfahren, dass auch der bekannte Schiffsfonds HCI in der Krise steckt. Ebenso erging es den Schiffsfonds MS Loijd, MS Helen oder der MS Virgina. Reagieren Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Telefonnummer 0841-31961183.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten?

Gerne klären wir für Sie die Deckungszusage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Die Beteiligung in geschlossene Fonds ist oftmals von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst, sodass die bei uns anfallenden Gebühren von Ihrer Versicherung übernommen werden. Wir kümmern uns um alles Erforderliche. Auch die Anfrage wegen Schadensersatz gegen Ihre Bank machen wir für Sie.

Was kostet mich eine Vorabprüfung meines Beteiligungsvertrages?

Möchten Sie Ihren konkreten Fall von unseren Anlegeranwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt im Kapitalanlagerecht überprüfen lassen, so bieten wir Ihnen eine Erstprüfung zum fairen Pauschalpreis von 100,00 € an. Sie können uns Ihren Beteiligungsvertag bequem per Email zur Vorabprüfung übersenden oder in unseren Kanzleiräumen in Ingolstadt, Nürnberg und München direkt einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0841-31961183 oder nehmen Sie unseren Rückrufservice in Anspruch. Anlegeranwalt Tobias Reber kämpft für Ihren Ausstieg aus dem Fonds.
Sie erreichen uns telefonisch von Mo – Fr von 8 bis 20 Uhr oder über unseren Notdienst an Samstagen von 8 bis 14 Uhr.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail unter folgendem Kontaktformular schreiben. Wir melden uns umgehend.

 
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