Kosten

Gebühren, Honorare, zinslose Teilzahlungen

Für die Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht fallen verschiedene Arten von Kosten an, je nachdem, ob eine außergerichtliche Einigung mit der Bank oder Sparkasse herbeigeführt werden kann oder Ihre Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Neben den Anwaltskosten können weitere Kosten entstehen, wie z. B.
• Gutachterkosten
• Gerichtskosten
• Notarkosten

Daneben gibt es aber auch viele indirekte Kosten wie z. B.
• Notverkauf der finanzierten Immobilie
• Kündigung von Kreditverträgen
• (Um-)Finanzierungskosten

Dies Kosten sind oft wesentlich höher als die direkten Rechtsanwaltsgebühren. Beispielsweise stellt die Bank für die vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages oft hohe Bankgebühren in Rechnung. Hier ist der Laie regelmäßig überfordert, diese auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Nach unserer langjährigen Erfahrung zeigt sich, dass Banken und Sparkassen den Schadensersatz teilweise im vierstelligen Bereich zu hoch ansetzten.

Es empfiehlt sich auch hier, eine frühzeitige Beratung und Prüfung durch uns. Somit können wir Ihnen helfen, zu viel geforderte Gebühren zurück zu verlangen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig die Situation mit uns zu analysieren und einen Plan für die Zukunft zu erstellen, um verschiedene wirtschaftliche Lösungswege zu prüfen und die entstehenden Kosten somit auf das Notwendigste zu reduzieren.

Die Anwaltskosten selbst basieren auf dem sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verbindlich festgelegt und müssen von allen Anwälten eingehalten werden. Das heißt, es gibt keinen „billigen oder teuren“ Anwalt.
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob sich unsere Tätigkeit auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Unser Vorteil für Sie liegt bei uns insbesondere darin, dass wir im Rahmen unseres Expertennetzwerks nicht nur juristische Belange klären, sondern auch die wirtschaftliche bzw. steuerliche Ebene berücksichtigen.
Sparmöglichkeiten

Unsere Anwälte in Ingolstadt sind im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und verfügt über eine langjährige praktische Erfahrung, auch vor Gericht. Auf Ihren Wunsch können neben dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für Ihren speziellen Einzelfall auch weitere Fachleute, wie Experten im Immobilienrecht oder Finanzierungsspezialisten hinzugezogen werden.

Im Falle der erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche können sämtliche Prozesskosten inklusive unserer Anwaltsgebühren auf die gegnerische Bank abgewälzt werden.

Prozessfinanzierung

Ratenzahlung

Viele Betroffene von Falschberatungen im Kapitalanlagemarkt fragen sich, wie ein Prozess gegen das Kreditinstitut bzw. den Vermittler der Fondsbeteiligung finanziert werden kann. In manchen Lebenssituationen ist die Übernahme der Kosten auf einmal aber nicht möglich. In diesen Fällen können Sie nach Absprache mit unseren Anwälten die Kosten zinslos in Teilzahlungen leisten.

Rechtsschutzversicherung / Verfahrenshilfe

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie kostenlos die Übernahme der Kosten.
Beachten Sie aber, dass Sie bei Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung in der Regel eine dreimonatige Wartezeit erfüllen müssen. Wir klären mit Ihrem Rechtsschutzversicherer eine Kostenbeteiligung ab. Wenn Sie selbst oder eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht tragen können, dann besteht noch die Möglichkeit, die sogenannten Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen; hier übernimmt dann die Staatskasse die Kosten.

Wir klären in unserem Erstberatungsgespräch mit Ihnen, welche Voraussetzungen hier zu erfüllen sind.