Erstberatung

Erstberatung Bankrecht – Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Sie haben Ärger mit der Bank oder mit Ihrer Bausparkasse? Ist Ihr gesamtes Vermögen weg, weil Ihr Bankberater Sie zu riskanten Investitionen gedrängt hat, ohne Sie über die Risiken aufgeklärt zu haben? Hat Ihnen die Bausparkasse gekündigt, obwohl die Bausparsumme noch nicht erreicht wurde? Oder ärgern Sie sich, weil Ihnen zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden?
Dann sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Das ist Ihr gutes Recht. Dafür arbeiten wir. In diesem sehr komplexen Rechtsbereich lohnt es sich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn das bewahrt Sie vor möglichen Fehlern.

Ihr kompetenter und engagierter Anwalt

Wir sind der kompetente und engagierte Anwalt an Ihrer Seite, der Ihre Interessen konsequent und zielgerichtet vertritt. Die Kanzlei Reber & Kollegen mit Sitz in Ingolstadt hat sich auf das Bankrecht spezialisiert. Unsere Anwälte wägen Ihre Chancen und Risiken ab und drängen Sie nicht in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten

Wir prüfen genau, welche Erfolgsaussichten bestehen, um Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber der Bank oder Sparkasse durchzusetzen.
Sie wollen Ihr Immobiliendarlehen ablösen, aber die Bank droht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung?
Sie wollen Schadensersatz von Ihrer Bank, weil sie Provisionen von dem Fonds erhalten hat, in den Sie investiert haben, Sie darüber aber nicht aufgeklärt wurden?

Sie wollen nicht länger überhöhte Kreditzinsen zahlen?

Auf Wunsch bemühen wir uns auch um eine außergerichtliche Einigung. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir gerne bei Ihrer Versicherung an, ob sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Ansonsten besprechen wir mit Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen werden.

Kostengünstige Erstberatung

Eine erste Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Chancen bieten wir zu einem fairen Pauschalpreis in Höhe von 100,00 € an. In diesem Gespräch nehmen wir uns genügend Zeit, um Ihren persönlichen Fall zu betrachten und um Ihnen die weitere Vorgehensweise gegen Ihre Bank oder Ihren Vermögensberater zu erklären. Den Vertrag, den Sie zu dem Finanzprodukt unterschrieben haben, können Sie entweder zu dem Gespräch mitbringen oder ihn vorab per E-Mail oder auf dem Postweg schicken. Wir vergeben auch kurzfristig einen Termin – in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir möchten Sie bitten, das beigefügte Formular auszufüllen. Dann melden wir uns umgehend.