Ihr Partner in Sachen Bankrecht – Wir kämpfen für Ihr Recht

Sie suchen einen Anwalt, weil Sie sich von Ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten und schlecht informiert fühlen? Sei es bei der Anlage Ihres Vermögens, der Kündigung eines Darlehens oder der Vermittlung eines Bausparvertrages. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Die Kanzlei Reber & Kollegen in Ingolstadt hat den Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht. Als starker Partner kämpfen wir für Ihr Recht: engagiert, kompetent und durchsetzungsstark. Inzwischen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Beratungs- und Informationspflichten der Banken und Finanzdienstleister sowie zu ihrer Dokumentationspflicht.

 

Wir überprüfen Ihre Anlagen- und Bankprodukte

Wir prüfen, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag wirksam ist oder analysieren das Beratungsprotokoll nach möglichen Fehlern. Als Anleger fragen Sie sich, was Sie tun können, wenn Ihre Beteiligungen plötzlich nichts mehr wert sind, Ihre Bank Sie über die Risiken jedoch nicht aufgeklärt hat? Vielleicht haben Sie auch für einen Angehörigen eine Bürgschaft übernommen und ihr Eigenheim als Sicherheit für die Bank mit einer Grundschuld belastet. Nun will die Bank das Haus als Sicherheit in Anspruch nehmen. Wie können Sie die Zwangsvollstreckung abwenden? Oder möchten Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, aber Ihre Bank fordert eine ungerechterweise zu hoch angesetzte Vorfälligkeitsentschädigung? Zu diesen und anderen Fragen beraten wir Sie umfassend.

 

Kostengünstiges Beratungsgespräch

Für unsere qualifizierte Rechtsberatung können Sie schnell einen Termin bekommen. Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Interessen und Ihren Anspruch auf Schadensersatz konsequent durch. Bei uns steht der Mandant immer im Mittelpunkt.

 

Außergerichtliche Einigung oder streitbarer Rechtsbeistand

Auf Wunsch streben wir auch für eine außergerichtliche Einigung ein. Das ist für Sie häufig finanziell günstiger als ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen. Wir scheuen uns aber nicht davor, Sie vor Gericht zu vertreten. Nach dem Urteil stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite und leiten gegebenenfalls eine Vollstreckung oder Pfändung ein. Wir setzen uns konsequent für Sie ein und unterstützen Sie in sämtlichen Fragen.