Widerruf von Verbraucherkrediten noch möglich – jetzt Widerrufsjoker ziehen und bares Geld sparen

Müssen Sie Ihre Immobilie aufgrund einer Scheidung verkaufen? Können Sie sich die Darlehensraten aufgrund eines unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes nicht mehr leisten oder möchten Sie einfach nur von der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase profitieren? Mithilfe des sogenannten Widerrufsjokers können Sie kostenlos, das heißt ohne Bezahlung von Schadensersatz bzw. einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem bisherigen Darlehensvertrag aussteigen und ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von unter einem Prozent abschließen.

Seit dem Jahre 2002 müssen Banken und Sparkassen beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages über das Recht zum Widerruf aufklären. Hiernach haben Kreditnehmer die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Abschluss des Darlehens den Vertrag ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Vertrag wandelt sich sodann in ein Rückgewährschuldverhältnis um und gilt als nicht geschlossen. Wurden Sie vom Kreditinstitut nicht richtig oder nur unvollständig über Ihr Recht auf Widerruf aufgeklärt, beginnt die 14-tagesfrist zu keinem Zeitpunkt zu laufen, sodass Sie auch Jahre später den Widerruf erklären können.

 

Hohe finanzielle Vorteile im 5-stelligen Bereich

Rechtsfolge hieraus ist nicht nur der kostenlose Ausstieg aus dem Darlehen ohne Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Schadensersatz für den entgangenen Gewinn der Bank.  Auch die Rückabwicklung bringt für den Kreditnehmer meist hohe finanzielle Vorteile mit sich. “Insgesamt bewegt sich die durchschnittliche Ersparnis unserer Mandanten durch den Widerrufsjoker im Falle eines grundschuldgesicherten Immobilienvertrages im 5-stelligen Bereich, so Rechtsanwalt Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht aus Ingolstadt.

Beispielrechnung Ersparnis:

N aus Nürnberg nimmt Ende 2011 ein grundschuldgesichertes Darlehen bei der Sparkasse Nürnberg zur Finanzierung seines Eigenheims in Höhe von 200.000 € zu einem Zinssatz von 4,2 % auf. Für die Immobilienfinanzierung vereinbaren die Parteien eine Zinsbindung von 10 Jahren, mithin bis ins Jahr 2021. Zur Vereinfachung des Rechenbeispiels gehen wir von einem tilgungsfreien Darlehen aus.

Anfang 2017 widerruf N das Darlehen, da  die von der Sparkasse Nürnberg verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält, was ein im Widerrufsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Nürnberg festgestellt hat. Die Neufinanzierung gelingt N bei einer Bank aus München zum Zinssatz von 0,7 %.

Ersparnis:

Neben der Rückabwicklung spart sich N aus Nürnberg pro Jahr 3,5 % Zins. Bei einer Darlehenssumme von 200.000 € ergibt dies eine jährliche Zinsersparnis in Höhe von 7.000 €. Da sich N ohne den Widerrufsjoker bis zum Jahre 2021 aus dem Darlehensvertrag nicht lösen kann, beträgt die Restlaufzeit ca. 5 Jahre. Die Ersparnis errechnet sich somit auf rund 35.000 €.

Gesetzgeber verbietet Widerruf von Altverträgen

Da die Rechtsprechung in Bayern, insbesondere das Landgericht Ingolstadt, das OLG München sowie das OLG Nürnberg sehr verbraucherfreundlich urteilten und die Banken und Sparkassen regelmäßig zur Rückabwicklung verpflichteten, schritt der Gesetzgeber zum Schutz der Kreditinstitute ein und änderte kurzer Hand bestehendes Recht zu Gunsten der Banken. Altverträge, welche vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden, können nicht mehr wirksam widerrufen werden, unabhängig von der Fehlerhaftigkeit der jeweiligen Widerrufsbelehrung.

 

Verträge nach dem 10.06.2010 können noch immer wirksam widerrufen werden

Die neue Gesetzeslage verbietet jedoch lediglich den Widerruf von Altverträgen, welche vor dem 10.06.2010 begründet wurden. Neuere Verträge können im Falle von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch immer wirksam widerrufen werden, so Rechtsanwalt Reber aus Ingolstadt. “Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Neuverträge geprüft und konnten insbesondere bei Belehrungen der Sparkassen sowie der ING DiBa Ungenauigkeiten und Fehler in den Widerrufsbelehrungen feststellen”, so Rechtsanwalt Reber weiter.

 

Widerrufsbelehrung der ING DiBa aus dem Jahre 2010/2011 fehlerhaft

Die von der ING DiBa in den Jahren 2010/2011 verwendete Belehrung enthält einen entscheidenden Fehler, welchen den Widerruf des Vertrages ermöglicht. Der Fristbeginn ist grundsätzlich vom Erhalt der Pflichtangabe nach § 492 Abs. 2 BGB abhängig, zu welchen die ING DiBa aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde zählt. Dies ist aus zwei Gründen fehlerhaft. Zum Einen sind Aufsichtsbehörden für die Kreditinstitute zuständig und nicht für den Darlehensnehmer. Zum Anderen stellt die Nennung der Aufsichtsbehörde eben keine Pflichtangabe gem. § 492 Abs. 2 BGB für Immobilienkredite dar.

Das OLG München stellte aus den dargestellten Gründe in seinem Urteil vom 21.05.2015, Az.: 17 U 334/15 die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der ING DiBa fest.

 

Widerrufsbelehrung der Sparkasse aus den Jahren 2011/2012 fehlerhaft

Das OLG München urteilte in seiner Entscheidung vom 21.05.2015, Az: 17 U 334/15 zu Gunsten der Verbraucher und verurteilte die Sparkasse zur Rückabwicklung des Vertrages.  Die Sparkasse hatte nicht vollständig über die notwendigen Pflichtangaben informiert, so das Oberlandesgericht. Wörtlich heißt es im zitierten Urteil:

“Das bedeutet, dass dort lediglich teilweise die notwendigen Pflichtangaben aufgeführt sind, die der Darlehensnehmer erhalten haben muss, damit die Frist für den Widerruf der Vertragserklärung des Darlehensnehmers zum Abschluss des Darlehensvertrages anläuft. Welche weiteren Angaben jedoch der Darlehensnehmer noch erhalten muss, ist dort und auch sonst nicht beschreiben. Damit ist aber nicht klar, wann die Frist zum Widerruf der Vertragserklärung des Darlehensnehmers an und damit die 14-tägige Widerrufsfrist abläuft Auch die von den Sparkassen in den Jahren 2011 und 2012 verwendete Ankreuzvariante der Belehrung klärt nicht ordnungsgemäß über den Fristbeginn auf, sodass die 14 tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen kann.”

” Insbesondere im Einzugsgebiet des OLG Münchens, worunter unter anderem Belehrungen der Sparkasse München, der Sparkasse Ingolstadt oder der Sparkasse Landshut gehören, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf günstig”, so Rechtsanwalt Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgrund der bisherigen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Raum Nürnberg im Bereich des Widerrufsjokers ist davon auszugehen, dass sich auch das OLG Nürnberg dieser Ansicht anschließen wird. Daher sollten auch Kreditnehmer der Sparkasse Nürnberg sowie der Sparkasse Regensburg die Widerrufsbelehrung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

 

Ich habe einen Darlehensvertrag und möchte diesen widerrufen, was muss ich unternehmen?

Checkliste zum download

– Überprüfen Sie, ob der Vertragsschluss nach dem 10.06.2010 erfolgte

– Übersenden Sie uns Ihre Widerrufsbelehrung zur kostenlosen Erstprüfung

– Unsere Rechtsanwälte  kontaktieren Sie kostenlos telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen

– Sollte ein Widerruf möglich sein, informieren wir Sie in einer umfangreichen und kostengünstigen Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 100,00 € über Ihre Chancen und Risiken

 

Ist in jedem Fall eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich oder gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung mit der Bank?

Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht zwingend erforderlich. Durch fundierte Argumentation konnten unsere Rechtsanwälte insbesondere bei der ING DiBa beachtliche außergerichtliche Vergleiche erzielen. “Ohne Durchführung eines Prozesses bot die Bank außergerichtlich eine Zinsreduzierung von über 2 % an, was beim gegenständlichen Immobiliendarlehen bis zum Ende der Laufzeit (2021) zu einer Zinsersparnis unserer Mandantschaft in Höhe von ca. 20.000,00 € führt”, so Rechtsanwalt Reber.

 

In welchem Einzugsgebiet kann ich mich an Ihre Kanzlei wenden?

Im Bereich des Widerrufsjokers vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Unsere Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Verfahren an den Standorten der Banken, unter anderem München, Frankfurt am Main, Hannover oder Bonn geführt. In Ingolstadt, München und Nürnberg können Sie unsere Kanzlei auch persönlich Besuchen. Im Übrigen genügt oftmals ein telefonischer Kontakt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie bequem per E-Mail übersenden. Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos unter der
Tel. 0841 – 31 96 11 83 um das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.

 

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