Ist mein Geld bei Banken oder in der Lebensversicherung sicher? Wir klären auf

Wohin mit meinen Ersparnissen? In der seit Jahren herrschenden Niedrigzinsphase stellen sich immer mehr Sparer die Frage nach einer sinnvollen Geldanlage. Die Zeiten von Bundesanleihen, lukrativen Lebensversicherungen oder der sicheren Geldanlage bei der heimischen Sparkasse oder Raiffeisenbank sind vorbei. Die Finanzkriese in Griechenland hat negative Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft im gesamten europäischen Raum.

Auch in Deutschland steuern wir auf eine Finanzkrise zu. Fraglich ist, ob Ihr Geld bei der Bank tatsächlich „sicher“ angelegt ist oder auch hier das Risiko des Verlustes droht. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über diese beunruhigende Thematik verschaffen.

Das Problem:

Die Kaufkraft des Geldes wird durch die bestehende Inflation immer geringer. Zwar war diese in den vergangenen Jahren unter einem Prozent, für das Jahr 2017 stieg diese jedoch wieder stark auf durchschnittlich 1,8 % an.
In der Praxis bedeutet das für den Anleger, dass sein Vermögen täglich definitiv geringer wird, wenn er seine Ersparnisse mit einem Zinssatz unter 1,8 % anlegt„, so Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht aus Ingolstadt.
Der Begriff Inflation stammt aus der Volkswirtschaft und bezeichnet die Veränderung des Verbraucherpreisindexes. Beim Verbraucherpreisindex werden alle Waren und Dienstleitungen privater Haushalte auf Preissteigerung bzw. Preissenkung untersucht. Die Angabe der Inflationsrate stellt lediglich einen Durchschnittswert dar, die Realität, insbesondere im Bereich des Wohnens sieht dramatisch schlechter aus.
In den vergangenen 8 Jahren haben sich die Preise für Immobilien in größeren Städten verdoppelt, das durchschnittliche Einkommen ist dagegen um lediglich ca. 6 % gestiegen.

 

Ist mein Geld auf der Bank sicher?

Oftmals äußern sich meine Mandanten dahingehend, dass sie „ihr“ Geld „sicher“ bei ihrer Bank angelegt haben„, erklärt Rechtsanwalt Reber.
Doch ist es überhaupt noch das Geld der Anleger, wenn dieses bei der Bank angelegt wird. Und wie sicher ist das ersparte Kapital bei der Bank? Wir durchleuchten für Sie die verschiedenen Begrifflichkeiten und klären Sie im Folgenden über die beunruhigenden Tatsachen auf.

Rechtlicher Unterschied zwischen Besitz, Eigentum und Forderung von Geld:

Wer ist eigentlich Eigentümer des 50 € – Scheins, den Sie gerade in der Hand haben?
Eigentum und Besitz unterscheiden sich rechtlich erheblich. Besitz ist die sogenannte tatsächliche Sachherrschaft. Im Besitz einer Sache ist jemand bereits dann, wenn er die Sache tatsächlich in Händen hält, unabhängig davon, ob ihm die Sache auch gehört.

Beispiel:
A schließt mit der Telekom einen Handyvertrag ab und bekommt anschließend gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages ein neues I-Phone zugeschickt. Sobald er das I-Phone in Händen hält ist er sowohl Eigentümer, als auch Besitzer. (Ihm gehört das Handy)
B frägt A, ob er mit seinem Handy mal schnell telefonieren dürfe. A übergibt B das Handy. Wie ist die Situation nun zu beurteilen?

Ergebnis:
Selbstverständlich bleibt A während des Telefonats Eigentümer. Umgangssprachlich „gehört“ ihm die Sache weiter. Aber: Während B das Handy tatsächlich in Händen hält und telefoniert, ist B Besitzer des Handys, A Eigentümer. A hat gegenüber B einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes.

Bei Geld ist die Sachlage noch etwas anders. Allerdings ist der weit verbreitete Mythos, sämtliche Euro-Geldscheine stehen im Eigentum der Europäischen Zentralbank, die Personen die es in Händen halten seien lediglich Besitzer, falsch. Tatsächlich verhält es sich so, dass derjenige, der beispielsweise einen oder mehrere Euroscheine von seiner Bank oder einem Geldautomaten abhebt, tatsächlich Eigentümer dieser Geldscheine wird.
Bei Geld ist jedoch der Unterschied zu anderen Sachen (wie zB dem Handy), dass dieses als Zahlungs- und Tauschmittel eingesetzt wird. Ausschlaggebend ist nicht der konkrete Geldschein an sich, sondern der Wert, den der Geldschein verkörpert. Euro-Geldscheine sich in Deutschland den Inhaberpapieren gleichgestellt.

Beispiel:
A hat in seinem Geldbeutel einen 50 € -Schein. B hat seinen Geldbeutel vergessen, möchte sich jedoch für 50 € eine Hose kaufen. B frägt den A, ob er ihm 50 € leihen kann. A gibt B die 50 €, B kauft sich damit die Hose.
Der Unterschied zum obigen Beispiel (Handy) ist, dass es A egal ist, ob er seinen 50 € – Schein wieder bekommt, oder einen anderen (selbstverständlich wollte A im obigen Beispiel genau das Handy wieder haben, dass er B zum telefonieren übergeben hat.) Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang ausschließlich der Wert des Geldes. In der Regel bekommt er gerade nicht seinen 50 € – Schein zurück, da sich B mit genau diesem Schein eine Hose gekauft und den Schein an den Verkäufer übergeben hat.

Ergebnis:
A war bis zur Übergabe sowohl Eigentümer als auch Besitzer des 50 € – Scheines. Mit der Übergabe des Scheines an B wurde dieser Besitzer. Mit Weitergabe des Scheines an den Verkäufer wurde der Verkäufer Eigentümer und Besitzer des Geldscheines.
A hat nun gegen B keinen Anspruch auf Wiederbeschaffung des konkreten 50 € – Scheines, sondern einen Anspruch, ihm Geld im Wert von 50 € zu beschaffen. A hat gegen B eine sogenannte (Geld-) Forderung.

Im Zahlungsverkehr spielt daher die Forderung eine große Rolle. Wendet man nunmehr diese Erkenntnisse auf den Vorgang der Geldanlage bei der Bank an, wird deutlich, dass der Anleger mit Einzahlung des Geldes bei der Bank sein Eigentum und auch seinen Besitz am Geld verliert und lediglich eine Forderung gegenüber der Bank hat.

Das Problem der Forderung ist, dass diese erst durchgesetzt werden muss. Bei der Forderung handelt es sich um eine weitaus schwächere Position als dem Eigentum. Eigentum ist die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt (Quelle: Martin Wolff: Sachenrecht. 6. Auflage. 1926, S. 144.).
Geht eine Bank „pleite“, muss sie also Insolvenz anmelden, ist die Durchsetzung ihrer Forderungen fraglich, zumindest jedoch sehr zeit- und kostenintensiv.

Einlagensicherungsfonds – Begriff und tatsächlicher Nutzen

Banken versprechen Sicherheit Ihrer Geldanlagen durch sogenannte Einlagensicherungsfonds. Doch was ist das und sichern diese Fonds tatsächlich das gesamte angelegte Kapital ab? Rechtsanwalt Tobias Reber klärt auf.
Bei Einlagensicherungsfonds handelt es sich um ein Sicherungssystem von Banken und Sparkassen zur Absicherung Ihrer Kapitalanlagen im Falle der Insolvenz des Kreditinstituts. Geschützt ist das Geld, welches sich auf dem Tageskonto, Girokonto oder Festgeldkonto befindet und damit derzeit nahezu keine Zinsen abwirft. Nicht geschützt sind Anleihen, Aktien und Zertifikate.

Der gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungsfonds übernimmt (theoretisch) im Falle einer Insolvenz der Bank oder Sparkasse Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000,00 €. Darüber hinaus bestehen sogenannte freiwillige Einlagensicherungsfonds, auf welche jedoch kein Rechtsanspruch besteht. „Hierauf sollten sich Anleger keinesfalls verlassen“ erklärt Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht.

„Das System der Absicherung von 100.000,00 € pro Anleger sollte bei der Insolvenz eines einzelnen kleineren Kreditinstitutes funktionieren. Sind in einer großen Finanzkrise mehrere Banken und Sparkassen dazu gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen, ist sehr zu bezweifeln, ob das Sicherungssystem hält“ warnt Rechtsanwalt Reber.
Die Insolvenz einer Großbank ist nicht nur graue Theorie. Im Jahre 2008 musste beispielsweise die US-amerikanische „Lehman-Brothers“ Investmentbank Insolvenz anmelden. Die Deutsche Bank steckt seit Jahren in der Krise.

Zurück zur oben durchleuchteten Aussage, ein Anleger habe „sein“ Geld „sicher“ bei der Bank angelegt, ist daher in mehrfacher Hinsicht nicht korrekt.

  1. Mit Einzahlung des Geldes bei der Bank verliert der Anleger sein Eigentum am Geld und erhält hierfür lediglich eine Forderung.
  2. Eine Forderung ist eine wesentlich schwächere Rechtsposition als Eigentum und muss gegebenenfalls erst gerichtlich durchgesetzt und vollstreckt werden, was im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (zB Insolvenz) erhebliche Probleme mit sich bringen kann.
  3. Aufgrund der Niedrigzinsphase entrichtet die Bank oder Sparkasse für die Überlassung des Geldes kaum einen Zins. Die Inflation und die hieraus resultierende schwindende Kaufkraft von Geld führt dazu, dass ihr Geld auf der Bank faktisch jeden Tag weniger Wert wird.

Kann ich mein Geld dann überhaupt noch schützen? Handlungsempfehlung vom Rechtsanwalt

Eine Möglichkeit der besseren Absicherung ist es, sein Geld auf mehrere voneinander unabhängige Banken und Sparkassen zu verteilten. Somit wird das Risiko gestreut und die Chance der tatsächlichen Absicherung der jeweiligen Einlage steigt erheblich. Auch lohnt es sich in einer Finanzkrise, einen Teil des Vermögens in stabile Sachwerte wie Edelmetalle oder Immobilien zu investieren.

Sind Lebensversicherungen und Bausparverträge in der Niedrigzinsphase ideale Geldanlagen?

Die Frage nach der „idealen Geldanlage“ führt zu keinem Ergebnis. Lebensversicherungen und Bausparverträge gehörten jahrzehntelang zu den Top-Verkaufsprodukten der Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Alte Bausparverträge können noch mit einer lukrativen Verzinsung der Spareinlage punkten. Hiergegen wehren sich die Bausparkassen jedoch mit der Kündigung der Altverträge. „Doch die Kündigung des Bausparvertrages durch die Bank ist oftmals unwirksam„, erklärt Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Mehr zum Thema „Wirksamkeit Kündigung Bausparvertrag“ erfahren Sie hier.
Auch die Lebensversicherung stellt keine lukrative Geldanlage da. Verwaltungskosten mindern die Rendite gravierend und führen dazu, dass Ihr Kapital in den ersten Jahren schmilzt. Auch die Renditeversprechen der Lebensversicherungsgesellschaften stimmen nicht mit den tatsächlichen Zahlen überein. Kündigen Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag, stellt dies oft ein Minusgeschäft für den Verbraucher dar. Die Lösung bringt der Widerruf des Lebensversicherungsvertrages, da in diesem Fall die Verwaltungskosten zurück erstattet werden müssen.
Mehr zum Thema „Lukrativer Ausstieg aus der Lebensversicherung“ finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel oder zum kostenfreien Ausstieg aus Ihrer Lebensversicherung, Bausparkassen oder anderen Finanzprodukten haben, kontaktieren Sie unsere spezialisierten Rechtsanwälte unter der Tel. 0841 – 31 96 11 83. Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt Sie kompromisslos bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und setzt sich mit größtem Engagement für Sie ein.