Rechtsanwalt in Ingolstadt für Bank- und Kaptialmarktrecht

Herzlich willkommen!
Sie haben viel Geld verloren und fühlen sich von Ihrer Bank oder Versicherung falsch beraten? Dann brauchen Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie juristisch optimal vertritt. Schwerpunkte der Kanzlei Reber & Kollegen mit Sitz in Ingolstadt sind das Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu unseren weiteren Kernkompetenzen gehören das Arbeits-, Darlehens- und Immoblienrecht. Wir sind vor allem im süddeutschen Raum tätig, betreuen aber auch Mandanten bundesweit. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, setzen wir Ihre Ansprüche entschieden und konsequent vor Gericht durch. Unsere Anwälte besuchen regelmäßig Seminare und Fortbildungen. Denn die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung oder auch Änderungen der Gesetzgebung selbst erfordern im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts eine permanente Aktualisierung des Fachwissens, um die Mandanten optimal vertreten zu können.

In einem kostengünstigen Erstgespräch klären wir, wie aussichtsreich Ihre Schadensersatzansprüche sind. Wir beraten Sie gerne.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Reber & Kollegen umfasst:

– Bankrecht
– Anleihen
– Bausparprodukte
– Wertpapiere
– Kapitalanlagen, Immobilienfonds und Versicherungen
– Kreditgeschäfte
Lernen Sie uns kennen! Vertrauen Sie den Erfahrungen und Erfolgen unserer Rechtsanwälte Tobias Reber und Claus Gelhorn!

Wie wir Sie unterstützen

• Kompetente Beratung und Vertretung
• Hochqualifizierte und erfahrene Anwälte
• Soldide Entscheidungsgrundlage für Ihre nächsten Schritte
• Schnelle Erstberatung – in Notfällen innerhalb von 24 Stunden
• Bewertungen Ihrer Verträge auf Korrektheit – vom Bausparvertrag, der Lebensversicherung bis hin zum Kauf von Immobilien
• Vorab können Sie Ihre Unterlagen auch online prüfen lassen
• Unsere Anwälte wägen Ihre Chancen auf Schadensersatz sorgfältig ab
• Tragfähige und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten sind für uns selbstverständlich
• Unsere Anwälte unterstützen Sie auch bei alternativen und außergerichtlichen Lösungen
• Rückabwicklung Ihrer Kapitalanlage
• Wir stärken Ihnen den Rücken im Streit gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
• Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Rechte und Ansprüche konsequent und mit großem Engagement durch

Unsere Themen

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Lebensversicherung widerrufen – so bekommen Sie Ihr Geld zurück

Wer seine Lebensversicherung kündigte, musste bisher oft auf viel Geld verzichten. Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung statt sie zu kündigen. Damit winken finanzielle Vorteile im vierstelligen Bereich. Denn bezahlte Verwaltungsgebühren müssen zurückerstattet werden. Zum Widerrufsrecht gibt es mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH). Unsere Spezialisten in Sachen Vertragsrecht prüfen, ob ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung in Betracht kommt.

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Widerrufsrecht bei Hausfinanzierungen/Krediten

Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihren teuren Immobilienkredit in einen günstigeren umzuschulden? Bei den derzeit niedrigen Zinsen könnten Sie viel Geld sparen. Das Widerrufsrecht ermöglicht Ihnen, die Baufinanzierung noch nach Jahren zu widerrufen. Viele Verträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

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Kick-Back-Provisionen

Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter verschweigen Ihren Kunden gerne, dass sie hinter ihrem Rücken beim Verkauf von geschlossenen Medien-, Immobilien- oder Windkraftfonds Geld verdienen. Solche Kick-Back-Provisionen, die der Berater für die Vermittlung erhält, sind leider gängige Praxis. Und ein Fall für die Beratungshaftung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte der Anleger gestärkt. Unsere Anwälte beraten Sie gerne und setzen sich für Sie ein.

Erstterminvereinbarung unter Tel. 0841 - 31961183

 

Montag - Freitag: 8:00 - 20:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 - 14:00 Uhr


Unser gemeinsames Erstberatungsgespräch für Sie zum Festpreis:

Das Einholen von ersten wichtigen persönlichen Informationen und
ein unverbindliches Kennenlernen - dies steht für Sie im Vordergrund.

Rufen Sie uns einfach an:
Einen Erstberatungstermin vergeben wir für Sie zeitnah und flexibel.

Kapitalanlagenbetrug

Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter verschweigen Ihren Kunden gerne, dass sie hinter ihrem Rücken beim Verkauf von geschlossenen Medien-, Immobilien- oder Windkraftfonds Geld verdienen. Solche Kick-Back-Provisionen, die der Berater für die Vermittlung erhält, sind leider gängige Praxis. Und ein Fall für die Beratungshaftung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte der Anleger gestärkt. Unsere Anwälte beraten Sie gerne und setzen sich für Sie ein.

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Geschlossene Immobilenfonds

Viele Sparer haben ihr Geld in geschlossene Immobilienfonds investiert – häufig mit hohen Verlusten. Denn oft werden die Mieteinnahmen nicht erreicht oder es kommt zu Leerständen. Auf die Risiken müssen Anleger in dem Beratungsgepräch hingewiesen worden sein. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, das noch vorhandene Geld zurückzuerhalten.

Ist mein Geld auf der Bank sicher?

Sie denken, wenn Sie Ihr Geld auf der Bank anlegen ist es sicher und gehört Ihnen? Was passiert mit Ihrem hart ersparten Vermögen, wenn es zu einer Krise wie beispielsweise in Griechenland kommt? Wenn Sie mehr zu diesem Thema und wie Sie sich besser gegen Verluste absichern Verluste absichern können erfahren möchten, klicken Sie hier.

Fünf Gründe, warum wir der richtige Partner sind

  • Schnell – Häufig sind Fristen einzuhalten. Deshalb können Sie uns Ihre Unterlagen zur Prüfung auch online an unseren Anwalt schicken. Spätestens nach 48 Stunden haben Sie eine Antwort.

  • Günstig – Wir prüfen jeden Fall individuell und schicken Sie nicht in einen aussichtslosen und teuren Rechtsstreit. Unsere Kosten stehen immer im Verhältnis zu Ihren Zielen.

  • Engagiert – Mit unserer Erfahrung und fachlichen Expertise stehen wir Ihnen als starker und kompetenter Partner zur Seite.

  • Kostengünstige Vorprüfung –
    Damit Sie schnell Klarheit haben und Ihre Chancen realistisch
    einschätzen können, bietet Ihnen unser Rechtsanwalt eine kostengünstige Vorprüfung an.

  • Rechtsschutz – Rechtsschutzversicherungen lehnen bei Streitfällen im Bank- und Kapitalmarktrecht eine Kostenübernahme oft ab. Deshalb übernimmt unsere Kanzlei gerne die Anfrage, ob Ihr Versicherer Rechtsschutz gewährt.

Vorprüfung Online

Zum besonderen Service unserer Kanzlei gehört, dass Sie uns Ihre Unterlagen vorab mailen und online prüfen lassen können. Dafür berechnen wir einen fairen Pauschalpreis von 100 Euro.

Fragenkatalog

Reicht Ihre Lebensversicherung nicht mehr, um das Darlehen zu tilgen?

Ich habe mir vor vielen Jahren ein Haus gekauft. Das Darlehen finanziere ich bei meiner Sparkasse über eine Lebensversicherung. Seit Jahren sind die Zinsen jedoch sehr niedrig und die versprochenen
 

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Überschüsse werden nicht mehr erwirtschaftet. Nun befürchte ich, dass der Betrag, der mir nach Ablauf der Versicherung ausgezahlt wird, nicht ausreicht, um das Darlehen zu tilgen. Was kann ich tun, damit ich später nicht auf einem riesigen Schuldenberg sitze? Kann ich meine Bank und den Versicherer haftbar machen, weil Ihre Kalkulation auf Annahmen beruhte, die eine bestimmte Rendite und Ablaufleistung vorsahen, die aber  bei weitem nicht erreicht werden?

Müssen die Bank und der Versicherer mich darüber aufklären, dass aufgrund der entstehenden Deckungslücke vermutlich eine teure Nachfinanzierung auf mich zukommen wird?

Ich suche nach einer Anschlussfinanzierung, damit mir später keine Zwangsversteigerung droht. Meine Hausbank empfiehlt mir, einen Bausparvertrag abzuschließen. Wo kann ich mich fachkundig und unabhängig beraten lassen?

Sollte ich die Lebensversicherung lieber kündigen oder beitragsfrei stellen lassen und nach einer alternativen Finanzierungsmöglichkeit suchen?

Muss ich meine Familie nun zusätzlich absichern, damit sie im Falle meines Todes möglichst schuldenfrei dasteht und keine Angst haben muss, das Haus nicht halten zu können?

 

 

Ihr Bausparvertrag wurde gekündigt?

Ihre Bausparkasse hat Ihren Bausparvertrag gekündigt, den Sie bereits in den 1990er Jahren abgeschlossen haben. Mit einer äußerst lukrativen und garantierten
 

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Verzinsung. Aus heutiger Sicht ist es  eine traumhafte Anlage. Bausparer wollen solche Verträge deshalb möglichst lange behalten, dagegen sind sie für die Bausparkasse ein schlechtes Geschäft. Deshalb wollen sie solche alten Verträge, die einen hohen Zins garantieren, schnell loswerden. Sie können den Vertrag kündigen, wenn Bausparer das Darlehen zehn Jahre nach der Zuteilungsreife noch nicht in Anspruch genommen haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2017. Gekündigt werden allerdings auch Verträge, bei denen die Bausparsumme noch gar nicht erreicht ist. Oder es wird versucht, den Bausparer mit anderen Angeboten aus dem alten Vertrag zu locken. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Prozesswelle gegen solche Kündigungen. Die Rechtssprechung ist unterschiedlich. Bekam der Sparer in München Recht, haben andere Gerichte die Klagen der Anleger abgewiesen und sie als aussichtslos eingestuft. Deshalb fragen Sie sich, ob es sich überhaupt lohnt, Klage einzureichen? Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Vorprüfung zu einem fairen Pauschalpreis von 100 Euro an. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (Bausparvertrag, Kündigung) per E-Mail oder Post. Binnen 48 Stunden erhalten Sie eine Antwort, ob die Kündigung wirksam ist. Vertrauen Sie unserer kompetenten Beratung in Ingolstadt. Sprechen Sie mit unserem Anwalt. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung.

 

Haben Sie weniger Geld vom Sparbuch ausgezahlt bekommen als erhofft?

Sie haben vor einigen Jahren einen Prämiensparvertrag abgeschlossen, weil Sie von dem klassischen Prinzip dahinter überzeugt waren: Jeden Monat wird ein
 

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fester Betrag eingezahlt, das Geld ist absolut sicher und wird verzinst. Außerdem können Sie jederzeit auf das Geld zugreifen. Mittlerweile haben Sie den Vertrag jedoch aufgelöst, und das Guthaben wurde Ihnen ausgezahlt. Allerdings hatten Sie wesentlich mehr erwartet. Ihr Vermögen ist nicht so stark angewachsen wie erhofft. Rechnen Sie deshalb selbst nach oder bitten Sie einen Experten darum. Häufig stellen Anleger nämlich fest, dass die Bank während der Vertragslaufzeit den Zinssatz immer wieder geändert hat. Zinssenkungen wurden an den Kunden weitergegeben, Zinserhöhungen jedoch nicht. Selbst wenn beim Abschluss des Vertrages ein variabler Zins festgelegt wurde, können Banken diesen nicht einfach willkürlich ändern. Sie können die Zinsen zwar anpassen, aber nicht wahllos. Laut Rechtsprechung müssen sie einen nachvollziehbaren Referenzzins nennen. Ist die Bank also verpflichtet, die Zinsen neu zu berechnen und Ihnen einen Nachschlag zu zahlen? Unser Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht und Vertragsrecht kann Sie dazu kompetent beraten. Rufen Sie uns an! Wir suchen nach einer Lösung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

Haben Sie Geld verloren, weil Ihnen hochspekulative Anlagen vermittelt wurden?

Eigentlich hatte Ihnen der Berater einen großen Geldsegen versprochen. Nun haben Sie sich mit riskanten Finanzgeschäften verzockt und fast Ihr gesamtes Vermögen verloren. Investitionen
 

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 in bestimmte Immobilienfonds, in Derivate, Termingeschäfte oder sogenannte Währungs-Swaps sind hochspekulative Geldanlagen. Auch wenn Sie Ihr Vermögen in ausländische Fonds stecken, gehen Sie ein hohes Risiko ein. Schließlich können Sie nicht überprüfen, ob es tatsächlich dort angelegt wurde. Das heißt, Sie müssen immer mit einem Totalverlust rechnen. Deshalb eignen sich solche Anlagen nur für jene, die es finanziell verkraften können, wenn am Ende nichts mehr übrig bleibt. Vielleicht fühlen Sie sich bereits als Opfer, weil Sie den Versprechungen und angeblichen Rückkaufsgarantien der Fondsbetreiber oder den Versprechungen Ihres Geldinstituts vertraut haben? Die Anlagen brachten Ihnen jedoch alles andere als flotte Gewinne. War das nun Ihre Naivität oder können Sie wegen irreführender Beratung klagen? Haben Sie ein Schadensersatzrecht, weil der Vermittler oder Vermögensberater Sie über mögliche Risiken nicht genügend aufgeklärt hat? Ihre Chancen stehen jedenfalls nicht schlecht. Unser Anwalt hat den Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten Geschädigte im gesamten süddeutschen Raum.

 

Ihr Geld wurde in eine Schrottimmobilie investiert?

Es klang alles so verlockend. Der Verkäufer versprach Ihnen hohe Renditen, außergewöhnliche Erträge und eine große Steuerersparnis. Doch nun stellt sich heraus, dass die Immobilie völlig überteuert und in einem
 

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erbärmlichen Zustand ist. Die todsichere Kapitalanlage entpuppt sich als Geldvernichtungsmaschine. Aus dem Geschäft Ihres Lebens ist ein Albtraum geworden. Insider sprechen in solchen Fällen von Schrottimmobilien. Denn der ahnungslose Anleger hat die Risiken für hohe Verluste und hohe Kosten für die Sanierung gleich mitgekauft. Die Chancen, aus dem Kaufvertrag herauszukommen und Schadensersatz zu erhalten, stehen nicht schlecht. Denn immer mehr Richter urteilen zugunsten der Käufer, die auf Machenschaften unseriöser Verkäufer und Geldhäuser hereingefallen sind. Unsere Kanzlei vertritt solcher Fälle und ist spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete, etwa das Vertragsrecht und das Schadensersatzrecht. Alternativ prüft unser Rechtsanwalt, ob die Bank, die das Darlehen finanziert, haftbar gemacht werden kann. Dann nämlich, wenn sie Kenntnis von dem überhöhten Kaufpreis hatte und Ihnen trotzdem eine hundertprozentige Vollfinanzierung angeboten hat, ohne Sie zu warnen. Möglicherweise können Sie auch das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Viele Geldinstitute haben bei der Vergabe des Darlehens eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner im süddeutschen Raum und kämpfen für Ihr Recht. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwalt.

 

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Terminvereinbarung

Erstterminvereinbarung unter Tel. 0841 - 31961183 Montag - Freitag: 8:00 - 20:00 Uhr Notdienst Samstag: 8:00 - 14:00 Uhr

Kompetent, engagiert und preiswert – Vereinbaren Sie einen Termin. Wir bieten eine kostengünstige Erstberatung an. Füllen Sie dazu bitte unser Antwortformular aus. Unser Anwalt meldet sich umgehend.

Kontakt

Anwalt T. Reber

0841-31961183
Ludwigstr. 3
85049 Ingolstadt